Methoden u. Lernkompetenz
5.1.3. Erwerb von Medienkompetenz
a) Rechtliche Grundlagen
Die Förderschule mit dem Schwerpunkt ‚Lernen’ orientiert sich an den curricularen Vorgaben für die Grund- und Hauptschule. In der Erlassvorgabe für die Arbeit an der Grundschule heißt es unter Punkt 2.2: „Die Grundschule vermittelt ihren Schülerinnen und Schülern grundlegende Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten. […] Schülerinnen und Schüler werden in den Umgang mit Medien, Informations- und Kommunikationstechniken eingeführt […]. Die Grundschule schafft damit die Grundlagen für die weitere Schullaufbahn ihrer Schülerinnen und Schüler. […].“ Unter Punkt 2.6 wird ausgeführt: „Jede Grundschule legt in einem pädagogischen Konzept (Schulprogramm) auf der Grundlage des Bildungs- und Erziehungsauftrags, der Vorgaben für die Fächer und unter Berücksichtigung ihrer jeweils besonderen Bedingungen, Ziele und Schwerpunkte der pädagogischen Arbeit fest. Fächerübergreifende Bildungs- und Erziehungsaufgaben wie […] Medienerziehung […] sind im pädagogischen Konzept der Grundschule angemessen zu berücksichtigen“. Ebenso ist es das Ziel der Hauptschule (laut Erlassvorgabe für die Arbeit in der Hauptschule), „den Schülerinnen und Schülern eine grundlegende Allgemeinbildung zu vermitteln. […]. Die Hauptschule stärkt die Grundfertigkeiten und Grundkenntnisse der Schülerinnen und Schüler. Dazu gehören nicht nur die sichere Beherrschung der Sprache und der Rechenverfahren, sondern auch der Umgang mit Medien, insbesondere den Informations- und Kommunikationstechnologien“. Dementsprechend wird auch im Orientierungsrahmen – Schulqualität Niedersachsen unter Punkt 2.1.6 die Frage nach der Entwicklung von Kompetenzen im Umgang mit Medien und IuK-Technologien gestellt.
(Weitere Informationen im Schulprogramm [1.267 KB]
)
Hier finden Sie ebenfalls Informationen über die Vermittlung von Medienkompetenz in unserer Schule:
schuleigener-arbeitsplan-medienkompetenz.pdf [105 KB]
medienkompetenz-c-auswertungsbogen.pdf [18 KB]











