Mobiltelefone u.a.

Handy-Ordnung

Regeln zum Gebrauch mobiler Multimedia- Geräte in der Pestalozzischule Goslar
(Siehe auch regeln-zum-gebrauch-mobiler-multimedi.gelb.neu.pdf ) [83 KB]

Da die Unterscheidung zwischen Handys, MP3-Playern und anderen elektronischen Wiedergabegeräten teilweise schwierig ist und diese Geräte zudem auch immer häufiger Multimedia-Aufnahmemöglichkeiten besitzen, beziehen sich die folgenden Regelungen auf sämtliche mobilen Multimedia-Geräte.
Aufnahmen (Fotos, Filme, Sprache) von anderen Personen sind ohne deren Zustimmung verboten, weil dies sonst eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts darstellt. Das Tauschen von Musik, Bildern und Videos ist in der Pestalozzischule verboten, weil dies eine Straftat sein könnte.
Immer wieder werden gesetzwidrige Vorfälle an Schulen öffentlich, die im Zusam-menhang mit der Nutzung eines Handys stehen. Um dies zu vermeiden, haben die Lehrkräfte der Pestalozzischule sich entschlossen, eine Handyordnung für unsere Schule zu verfassen.
Durch diese Regelungen sollen folgende Ziele erreicht werden:
• Unterrichtsstörungen sollen verringert werden
• Die Kommunikation untereinander soll gefördert und verbessert werden
• Tendenzen zum Mobbing gegen andere Menschen werden verringert
• Entwicklungsstörungen bei Kindern und Jugendlichen, die durch den Kon-takt mit menschenverachtenden Inhalten hervorgerufen werden können, wird vorgebeugt
• Handystraftaten, wie sie oben aufgeführt sind, werden vermieden
Regeln
1. Das Handy darf während des Unterrichts mitgeführt werden, es verbleibt aber ausgeschaltet in einer Tasche.
2. Auch in den Pausen darf das Handy nicht benutzt werden - auch nicht zur
Musikwiedergabe.
3. „Notfallanrufe“ können jederzeit in Absprache mit einer Lehrkraft über das Sekretariat in die Schule hinein und aus der Schule heraus erfolgen.
4. Bei schulischen Veranstaltungen, wie z.B. Klassenfahrten, gelten gesondert abgesprochene Regelungen.
Konsequenzen
A) Bei einem Verstoß gegen die Handyordnung wird das Handy mit SIM-Karte von der Lehrkraft eingesammelt und bei der Schulleitung abgegeben. Dort müssen es die Eltern dann abholen.
B) Ein solcher Verstoß hat außerdem ohne vorherige „Gelbe Karte“ einen sofortigen Trainingsraumbesuch zur Folge.
C) Besteht der Verdacht, dass mit dem Handy strafbare Inhalte erstellt, gespei-chert oder getauscht werden, schaltet die Schulleitung sofort die Polizei ein.
D) Die Lehrkräfte dürfen den Speicher eines eingesammelten Handys nicht kontrollieren - außer die betroffenen Schüler und Schülerinnen sind damit einverstanden. Beim Verdacht einer strafbaren Handlung mit dem Handy ist die Polizei hinzuzuziehen, die den Inhalt des Geräts kontrollieren darf.

(Weitere Informationen im Schulprogramm [1.267 KB] )